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Liebe Eltern!

Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und lesen Sie diesen Text in aller Ruhe durch, bevor Sie eine Erziehungsbeauftragung erstellen.

Das geltende Jugendschutzgesetz schränkt die Anwesenheit minderjähriger Jugendlicher bei öffentlichen Tanzveranstaltungen klar ein. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr minderjähriges Kind die Veranstaltungen im Capitol Club Marktredwitz dennoch länger besuchen darf, so müssen Sie Ihr Kind an dem betreffenden Abend entweder selbst begleiten, oder sie vertrauen es der Aufsicht einer so genannten "erziehungsbeauftragten Person" an. Diese übernimmt in Ihrem Auftrag die Verantwortung und Aufsicht während der Ausgehzeit. Idealerweise sind dies volljährige Geschwister, andere Verwandte oder Freunde von Ihnen, die Ihr Vertrauen genießen. Unter dem Aspekt, dass ein gewisses Autoritätsverhältnis zwischen dem Begleiter und Ihrem Kind bestehen soll, kann daher beispielsweise nicht der volljährige Freund Ihrer Tochter mit dieser Aufsicht betraut werden. Lassen Sie sich in diesem Fall bitte nicht von Ihrem Kind unter Druck setzen! Die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl liegt bei Ihnen. Wählen Sie bitte nur eine Ihnen bekannte gewissenhafte, zuverlässige Person! Andernfalls trifft Sie möglicherweise ein Auswahlverschulden, für das Sie verantwortlich gemacht werden können. Wir behalten uns allerdings vor, bei Zweifeln an der Eignung des Erziehungsbeauftragten den Einlass zu verwehren.

Da dem Jugendlichen durch solch eine Erziehungsbeauftragung ausnahmsweise ein längerer, nicht aber ein generell späterer Besuch unserer Veranstaltung ermöglicht werden soll, behalten wir uns ebenfalls vor, Jugendlichen, die erst nach 24 Uhr zur Veranstaltung erscheinen, auch in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person den Einlass verwehren. Das gleiche gilt für angetrunkene Jugendliche.

Zur leichteren Überprüfbarkeit der Jugendschutzbestimmungen werden minderjährige Gäste mit einem farbigen Armbändchen gekennzeichnet. Dies haben sie bis zum Veranstaltungsende sichtbar und unbeschädigt zu tragen. Bei Missachtung erfolgt Ausschluss von weiteren Veranstaltungen (Hausverbot).

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der untenstehenden Erklärung:

• Aufsichtsübertragungen können nur für jeweils einen Abend erteilt werden.

• Sie erstellen beim Ausfüllen dieser Erklärung durch Ihre Unterschrift eine Urkunde. Erteilen Sie Ihrem Kind keinesfalls eine unterschriebene "Blanko-Vollmacht", in die der Jugendliche dann selbst den Namen der Aufsichtsperson an dem konkreten Abend eintragen kann! Durch diese nachträgliche Veränderung wird die Urkunde ungültig. Möglicherweise liegt hier sogar der Tatbestand einer Urkundenfälschung vor!

• Unterschreiben Sie keine von Ihrem Kind ausgefüllte Erklärung! Solche Erklärungen sind nicht von einer nachträglich ausgefüllten Blanko-Vollmacht zu unterscheiden und können daher nicht anerkannt werden.

• Füllen Sie die Erziehungsbeauftragung (also die oberen zwei Drittel der folgenden Seite) vollständig eigenhändig aus. Benützen Sie dabei dieselbe Schriftart wie bei Ihrer Unterschrift. Wenn Sie in "Schreibschrift" unterschreiben, benutzen Sie für den Rest der Erklärung bitte auch "Schreibschrift" und keine Druckbuchstaben, damit nachvollziehbar ist, dass tatsächlich Sie als Unterzeichner diese Urkunde ausgestellt haben (Ihre Unterschrift kommt auf die Zeile "Unterschrift d. Personensorgeberechtigten").

• Führen Sie bitte keine nachträglichen Änderungen durch, sondern verwenden Sie gegebenenfalls ein neues Formular.

• Die beauftragte Aufsichtsperson unterzeichnet dann eigenhändig die im unteren Drittel stehende Erklärung.

• Sowohl der minderjährige Jugendliche, wie auch die beauftragte Person, müssen in der Lage sein, sich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen.

• Bitte legen Sie der Erklärung eine Kopie Ihres Ausweises bei, damit wir die Unterschriften vergleichen können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Zweifeln an der Gültigkeit einer Erziehungsbeauftragung den Einlass verwehren müssen. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und die korrekte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Wie der Name schon sagt: es dient nur dem Schutz Ihres Kindes!

Unter dem folgenden Link können Sie eine Vorlage für eine Erziehungsbeauftragung herunterladen:
Erziehungsbeauftragung.

Ein Muster für eine korrekt ausgefüllte Erklärung sehen sie hier: